Dampfen erlaubt!

Vorweg: Dampfen ist etwas vollkommen anderes als Rauchen.
Im Gegensatz zu Rauch besteht das Aerosol beim Dampfen aus kleinen Flüssigkeitströpfchen, einem Nebel. Dieser Nebel verflüchtigt sich bedeutend schneller als der aus Festpartikeln bestehende Rauch und kann sich nicht, wie Tabakrauch, auf Gegenständen ablagern.
Dieser Nebel ist identisch mit Theater- und Disconebel.

Im Gegensatz zum Passivrauch gibt es nicht den geringsten Hinweis darauf, dass sog. “Passivdampf” die Gesundheit schädigt.

Die Gesetzeslage

In Deutschland fällt die E-Zigarette aktuell in keinem Bundesland unter das Nichtraucherschutzgesetz, auch wenn einige Politiker immer noch anderer Meinung sein mögen. Für Nordrhein-Westfalen wurde das 2014 sogar vom Oberverwaltungsgericht eindeutig festgestellt (OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2014 – 4 A 775/14).
Dabei gingen die Richter in ihrer Urteilsbegründung nicht nur auf die Frage ein, ob Dampfen unter den Begriff “Rauchen” fällt, sondern auch, ob der Gesetzgeber die E-Zigarette überhaupt so ohne weiteres in das Nichtraucherschutzgesetz mit aufnehmen darf.

Sie kamen zu dem Schluss, dass aufgrund der vollkommen anderen Art und der deutlich geringeren, wenn überhaupt vorhandenen, Gesundheitsgefahr des Dampfens, der Gesetzgeber zuvor eine umfangreiche Risikobewertung und einer dahingehende Abwägung mit den Grundrechten von Gastwirten und Dampfern vornehmen müsse.

Prinzipiell ist Dampfen an öffentlichen Orten wie z.B. Gaststätten also erlaubt.

Das Hausrecht

Trotzdem bleibt es natürlich jedem Gastwirt selber überlassen, ob er das Dampfen durch das Hausrecht in seinen Räumlichkeiten verbietet.
Allerdings sollte sich auch ein Gastwirt erst einmal Gedanken machen, ob so ein Verbot überhaupt Sinn macht, oder nicht sogar das explizite Erlauben des Dampfens einige Vorteile mit sich bringen könnte.

Gibt es sachliche Gründe für ein Dampfverbot?

Zuerst einmal ist Dampfen nicht gesundheitsschädlich (mehr Infos hier), erst recht nicht für Umstehende (mehr Infos hier). Dabei ist es unerheblich, ob mit oder ohne Nikotin gedampft wird.
Zudem kann sich durch das Dampfen, im Gegensatz zum Tabakrauch, kein Geruch an Mobiliar oder Kleidung festsetzen und sichtbare Ablagerungen sind ausgeschlossen. Auch hier ist es unerheblich, ob mit oder ohne Nikotin gedampft wird, denn die Verfärbungen durch das Rauchen kommen nicht vom Nikotin, sondern durch die bei der Verbrennung von Tabak entstehenden Partikel.

Es gibt also weder gesundheitliche noch wirtschaftliche Gründe für ein Dampfverbot.

Wird durch das Dampfen das Rauchen wieder normalisiert?

Diese Theorie wird immer wieder gerne von Rauch- und Dampfgegnern ins Feld geführt, ist jedoch ein vollkommener Trugschluss.

Das Trinken von Alkohol wird ja auch nicht dadurch normalisiert, dass jemand Cola trinkt.
Ganz im Gegenteil, je mehr Leute dampfen, um so weniger Platz bleibt für das Rauchen.

Wichtig ist auch, dass Rauchen und Dampfen sehr einfach zu unterscheiden sind, es ist also eine unbegründete Befürchtung, Raucher könnten sich unentdeckt unter die Dampfer mischen und so das Rauchverbot unterlaufen.

Dampfen erlauben: Der richtige Weg!

Im Dampfen liegen großartige Chancen, die genutzt werden sollten:
Zum einen kann inhalativer Genuss wieder ein Teil der Geselligkeit werden, ohne dass irgendjemand dabei geschädigt wird.

Viel wichtiger ist aber, dass immer mehr Raucher durch ein bewusstes Erlauben von Dampfen in Gaststätten dazu ermutigt werden, diese unschädliche Alternative zum Tabak auszuprobieren und dadurch eventuell sogar ihr Leben retten.

Daran können Sie aktiv mitwirken, indem Sie auch bei sich das Dampfen ganz bewusst erlauben.